Im November 2022 hat nun auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig klargestellt, dass die vom Freistaat Bayern Anfang 2020 verhängten Ausgangsbeschränkungen unverhältnismäßig und rechtswidrig waren. Damit stimmt das Gericht – zwei Jahre zu spät – unserer Ansicht zu. Wir fordern als AfD-Gruppe im Münchner Stadtrat nun die unverzügliche Rückerstattung aller zu Unrecht eingezogenen Bußgelder. Dies kann allerdings nur ein erster Schritt auf dem Weg zur Gerechtigkeit sein. Weitere Maßnahmen, abgesehen von der Ausgangssperre, waren ebenso unverhältnismäßig und unwirksam. Den vollständigen Antrag finden Sie hier:

https://risi.muenchen.de/risi/antrag/detail/7579554

 

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