Der nachfolgende offene Brief wurde am 16.09.2022 an den Vorstand der Stadtsparkasse München versandt:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

dem kommunalen Sparkassenträger stehen laut Auskunft der Münchner Stadtkämmerei im Bereich der bankwirtschaftlichen Betätigung der Sparkasse München keine Mitwirkungsbefugnisse zu.[1] Dennoch möchten wir, die Vertreter der AfD im Münchner Stadtrat, es nicht unterlassen, ein zuvor als Antrag[2] eingebrachtes Anliegen erneut vorzubringen, dieses Mal direkt an Sie, die Vorstandschaft der Stadtsparkasse München, adressiert. Konkret ersuchen wir Sie, die zunehmenden Filialschließungen im Stadtgebiet einzustellen und stattdessen in jedem Bezirksteil eines Stadtbezirkes wahlweise den Bestand einer Stadtsparkassenfiliale oder eines Geldautomaten sicherzustellen, bzw. dort wo dies bereits nicht mehr gegeben ist, neu zu schaffen.

Erst im vergangenen Mai diesen Jahres führte eine technische Panne Millionen Bundesbürgern wieder die Tücken des elektronischen Zahlungsverkehrs vor Augen. So versagten zahlreiche POS-Terminals des Typs H5000 des Herstellers Verifone, was Kartenzahlungen in zahlreichen Geschäften für Tage unmöglich machte. Fälle wie dieser, Stromausfälle, ebenso wie Cyber-Attacken, können auch in Zukunft digitale Zahlungen verunmöglichen und werden ganz aktuell durch außenpolitische Konflikte zunehmend wahrscheinlicher.

Gleichzeitig beobachten wir jedoch seit Jahrzehnten einen zunehmenden Abbau von Stadtsparkassenfilialen und Geldautomaten, nicht nur, aber auch in München. Mittlerweile verfügen ganze Bezirksteile, wie etwa seit kurzem auch Lochhausen, aber auch beispielsweise Lerchenau, Ludwigsfeld, Daglfing und Gartenstadt Trudering, über keine eigenen Einrichtungen mehr. Besonders in den flächenmäßig großen Randbezirken der Stadt im Norden und Westen, ist eine fußläufige Versorgung mit Bargeld nicht mehr praktikabel.

Auch wenn Teile der Politik und Finanzbranche Bargeld zunehmend kritisch gegenüberstehen, bzw. Vorteile des digitalen Zahlungsverkehrs, bspw. mit Bezug auf die Kontrolle der Finanzströme, sehen, bleibt Bargeld ein gesetzliches und mit Blick auf die eingangs erwähnten Gefahrenlagen, notwendiges Zahlungsmittel. Es sollte folglich allen Bürgern, vor allem auch älteren Mitmenschen die mitunter nicht mehr weite Strecken zurücklegen wollen oder können, ohne zusätzlichen finanziellen Aufwand, etwa durch das Lösen einer Fahrkarte für den ÖPNV, zugänglich sein.

Als Ausdruck Ihrer sozialen Verantwortung und Bürgernähe, wäre es zu begrüßen, wenn die Stadtsparkasse München hier mit gutem Beispiel voranginge und gewährleisten würde, dass sich jeder Bürger in seinem Wohnumfeld gleichermaßen mit Bargeld versorgen kann.

Für Ihre Bemühungen in dieser Angelegenheit danken wir Ihnen im Voraus und würden uns über eine positive Rückmeldung Ihrerseits freuen.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

i.V.        Markus Walbrunn
Ehrenamtlicher Stadtrat der Landeshauptstadt München

[1] Antwortschreiben der Stadtkämmerei der Landeshauptstadt München vom 08.07.2022 zum StR-Antrag 20-26 / A 02874. Online abrufbar unter: https://risi.muenchen.de/risi/dokument/v/7267861.

[2] StR-Antrag 20-26 / A 02874 „Recht auf Bargeld sicherstellen: Zugang zu Stadtsparkassenfilialen und Geldautomaten im Stadtgebiet flächendeckend gewährleisten“ vom 30.06.2022. Online abrufbar unter: https://risi.muenchen.de/risi/dokument/v/7231465.